Freie Mitarbeit in den Medien

Von Jürgen Busch

Letzte Aktualisierung am: 18. April 2024

Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten

Gerade die Medien bieten ein schier unerschöpfliches Feld für die freie Mitarbeit. Vor einigen Jahren noch war die freie Mitarbeit nahezu die einzige Möglichkeit, überhaupt bei einer Redaktion oder in einem Sender arbeiten zu können. Heute sind es vor allem die Berufseinsteiger, die ihren Weg in die Welt der Medien mit einer freien Mitarbeit beginnen.

Unterschiedliche Möglichkeiten

Freie Mitarbeiter werden von Lokalredaktionen der Zeitungen ebenso gesucht wie von großen Zeitschriftenverlagen. Auch Buchverlage, Onlineredaktionen und Radiosender sowie Fernsehsender suchen immer wieder freie Mitarbeiter. Dies kann dann ein Journalist oder Bildredakteur sein, auch ein Fotograf, Illustrator oder Grafiker werden immer wieder gesucht.

Texter und Autoren finden als freie Mitarbeiter ebenso ein Betätigungsfeld. Die Bewerbung bei den einzelnen Medien findet heute in den meisten Fällen online statt, wobei keine typische Bewerbung mit Anschreiben und Lebenslauf gefragt wird, sondern es eher auf Arbeitsproben ankommt.

Tipp: Wer eine solche noch nicht vorweisen kann, sollte zumindest eine kurze Zusammenfassung – kurz und knackig – eines geplanten Beitrags vorlegen.

Verdienstfragen

Wer als freier Mitarbeiter in den Medien tätig werden will, stellt sich in der Regel die Frage nach dem Verdienst. Im Allgemeinen liegt dieser höher als bei einem fest Angestellten – schließlich spart sich der Verlag oder die Redaktion ja auch die üblichen Nebenkosten. Autoren werden meist nach Zeile bezahlt, Fotografen bekommen Pauschalbeträge für die gelieferten Bilder. Große Reportagen oder Berichte werden nach den Seiten abgerechnet. Für feste Freie werden in der Regel Stunden- oder Tagessätze angeboten. Teilweise gibt es auch Pauschalen für die einzelnen Zeilen, wobei teilweise weniger als 50 Cent pro Zeile geboten werden.

Die Seitenhonorare schwanken zwischen 150 und 500 Euro.

Ausschlaggebend ist nicht nur die Größe des Beitrags, sondern auch die Auflagenhöhe der Zeitung oder Zeitschrift.

Wichtig: Nicht die Länge des eingereichten Artikels wird als Basis für die Honorarberechnung genutzt, sondern die Länge des tatsächlich gedruckten Beitrags.

Rechtsfragen

Freiberufler Recht und Gesetze

Die Verlage, die die Rechte an einem Artikel kaufen, erwerben diese nur für die einmalige Veröffentlichung. Bei einer geplanten Zweitveröffentlichung muss ein extra Honorar angesetzt werden, was dann allerdings meist niedriger ist.

Wird der Beitrag nach der Erstpräsentation später im Internet veröffentlicht, sollte ein Aufschlag zwischen 5 und 20 Prozent veranschlagt werden. Möglich ist auch das Exklusiv-Veröffentlichungsrecht, damit darf der Urheber seinen Beitrag für die Dauer von drei Monaten keinem anderen Verlag anbieten.

Was sind feste Freie?

Das Arbeitsrecht kennt den Begriff der „festen Freien“ gar nicht. Grundsätzlich wird hier von einer freien Mitarbeit ausgegangen. Allerdings bekommen diese freien Mitarbeiter ihre Aufträge meist von einem Auftraggeber und das regelmäßig.

Das Problem: Die festen Freien laufen Gefahr, als arbeitnehmerähnliche Personen eingestuft zu werden.

Dies ist immer dann der Fall, wenn der Freie zwar selbstständig arbeitet und auch nicht weisungsgebunden ist, jedoch eine wirtschaftliche Abhängigkeit zum Auftraggeber vorliegt. Für arbeitnehmerähnliche Personen gelten das Bundesurlaubsgesetz und das Tarifvertragsgesetz. Die übrigen Regelungen des üblichen Arbeitsrechts sind für die festen Freien nicht anwendbar.

Vertragliche Treuepflichten bleiben auf den Aufgabenbereich des festen Freien beschränkt. Es muss keine Rücksicht auf die Interessen des Senders oder Verlags genommen werden. Allerdings könnte sich hier leicht ein Zwiespalt ergeben: Wer als freier Mitarbeiter keinerlei Rücksicht auf die Belange seines Auftraggebers nimmt, dürfte die längste Zeit von diesem beauftragt worden sein.

Insofern gilt: Tatsächliche Treuepflichten hat der feste Freie gegenüber dem Auftraggeber nicht, jedoch sollte er sich seinen Standpunkt bzw. das Vertreten seines Standpunktes durchaus vorher überlegen, wenn er diesen Kunden nicht verlieren möchte.


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Über den Autor

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Jürgen Busch

Als Autor und Internetunternehmer verfasste Jürgen Busch zahlreiche Beiträge für dieses Ratgeber-Portal. Im Fokus standen die Themenbereiche Existenzgründung, Marketing, Akquise und Honorare für Freiberufler aus dem Medienbereich. Als glücklicher Opa von fünf Enkelkindern betreibt er heute Ratgeber-Portale für die Zielgruppe „Oma & Opa“. Grossvater.de ist dabei sein Lieblingsprojekt.

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