Unsere Buchempfehlung

Dieser Ratgeber führt Sie als Unternehmer, Freiberufler oder Existenzgründer leicht verständlich durch Ihre Steuererklärungen und zeigt Ihnen, wie Sie keinen Cent zuviel an den Fiskus zahlen.
Steuer 2010 für Unternehmer, Selbstständige und Existenzgründer
WISO-Software

Ihre Einnahmen und Ausgaben Ihres Betriebes als Freiberufler erfassen Sie bequem über Kassenbuch und Bankkonto.
Mit wenigen Mausklicks ist alles korrekt und schnell verbucht. Monatlich oder quartalsweise will das Finanzamt eine Aufstellung über Umsatz- bzw. Vorsteuer von Ihnen haben. Auch dabei hilft die WISO-Software.
Über die integrierte Elster-Schnittstelle können Sie die Daten direkt ans Finanzamt übermitteln.
WISO EÜR & Kasse 2010 (Einnahme- Überschuss-Rechnung)
Brutto-Netto-Rechner
Dieser Brutto-Netto-Rechner ist ein kostenloser Service zur Berechnung der Steuern und Abgaben in Abhängigkeit zu Ihren betrieblichen Einnahmen. Es stehen auf dieser Website noch andere Rechner zur Verfügung, so z. B. der Elterngeld-Rechner, der schnell Ihren persönlichen Anspruch auf Elterngeld berechnet.Steuern für Freiberufler
Kein Freiberufler befasst sich gerne mit der Steuer.
Aber als Selbstständiger können Sie beim Finanzamt sehr viel mehr geltend machen als ein Angestellter.
Deshalb sollten Sie sich auch dem Thema Steuern widmen.
Betriebsausgaben wie Firmenfahrzeug, Arbeitszimmer, Bewirtung, Geschenke, Werbekosten sowie steuerliche Abschreibungen, Ansparabschreibungen, Buchhaltung, Steuerberater sind hier einige Stichwörter aus diesem Themenbereich.
Einkommensteuer
Die Einkommensteuer ist die "persönliche" Steuer des Medienschaffenden, das heißt, sie knüpft an die persönlichen Einkunftsquellen und Gegebenheiten an.
Die Grundlage der Steuer ist das zu versteuernde Einkommen.
In diese Bemessungsgrundlage geht unter anderem der Gewinn ein, den Sie im Rahmen der Selbstständigkeit erzielen.
Im Einkommensteuergesetz existieren insgesamt sieben Einkunftsarten:
Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft, aus Gewerbebetrieb, aus freiberuflicher Tätigkeit, aus nicht selbstständiger Tätigkeit, aus Kapitalvermögen, aus Vermietung und Verpachtung sowie die in § 22 des Einkommensteuergesetzes genannten sonstigen Einkünfte (z. B. Renten und private Veräußerungsgeschäfte).
Die Umsatzsteuer
Die meisten Freiberufler werden vom Staat verpflichtet, ihren Kunden Mehrwertsteuer (Umsatzsteuer) in Rechnung zu stellen. Sie beträgt aktuell in der Regel 19 % des in Rechnung gestellten Betrages.Auf der anderen Seite kann der Freiberufler grundsätzlich die von ihm selbst für seine Geschäftstätigkeit an andere Unternehmer gezahlte Umsatzsteuer als so genannte Vorsteuer mit der von ihm eingenommenen Umsatzsteuer verrechnen.
Für den genannten Kleinunternehmer mit einem Umsatz von bis zu 17.500 Euro des Vorjahres und einem voraussichtlichen Umsatz im laufenden Jahr von bis zu 50.000 Euro (im Jahr der Geschäftsaufnahme 17.500 Euro) gelten vereinfachte Vorschriften.
Insbesondere ist er nicht verpflichtet – aber auch nicht berechtigt –, Umsatzsteuer auf Rechnungen auszuweisen.
Auf der anderen Seite steht ihm auch kein Vorsteuerabzug zu.
Wir arbeiten gegenwärtig an weiteren Inhalten zum Thema Steuern.

